Barrierefreie Websites – Jetzt an das BFSG 2025 anpassen!

Published On: 10. Februar 2025/Categories: Recht & Datenschutz, WordPress Wartung und Support/2,2 min read/
Barrierefreies Webdesign nach dem BFSG 2025

Sichern Sie Ihre Website für 2025 – Barrierefrei & Gesetzeskonform

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Unternehmen, Online-Shops und Dienstleister müssen ihre Websites barrierefrei gestalten – bei Nichteinhaltung drohen Strafen von bis zu 100.000 EUR und die Aussetzung des Geschäftsbetriebs, bis alle Mängel behoben sind.

Ich helfe Ihnen, Ihre Website gesetzeskonform, nutzerfreundlich und barrierefrei zu machen. Lassen Sie uns Ihr Online-Angebot jetzt optimieren!

Handlungsbedarf für Unternehmen & Online-Shops!

  • Websites müssen barrierefrei nach WCAG 2.1 sein
  • Abmahnungen & Strafen drohen bei Nichteinhaltung
  • Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit & Sichtbarkeit bei Google

Häufige Fehler bei der Barrierefreiheit von Websites

  • Unzureichender Farbkontrast: Texte mit geringem Kontrast zum Hintergrund erschweren die Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer. Empfohlen wird ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1.
  • Fehlende Alt-Texte für Bilder: Ohne Alternativtexte können Screenreader den Inhalt von Bildern nicht vermitteln, wodurch wichtige Informationen verloren gehen.
  • Falsch strukturierte Überschriften: Eine inkonsistente oder übersprungene Überschriftenhierarchie erschwert die Navigation für Nutzer von Hilfstechnologien.
  • Fehlende Beschriftungen von Formularfeldern: Ohne klare Labels sind Formulare für Screenreader-Nutzer schwer verständlich.
  • Nicht-tastaturfreundliche Navigation: Alle interaktiven Elemente sollten per Tastatur erreichbar sein, um die Bedienbarkeit für Nutzer ohne Maus zu gewährleisten.

Warum sind die WCAG 2.1-Standards wichtig?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind internationale Standards zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit. Sie definieren Richtlinien, um Websites für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Die vier Prinzipien lauten:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. durch Textalternativen für Bilder).
  • Bedienbarkeit: Eine Website muss mit Maus, Tastatur und anderen Eingabehilfen vollständig nutzbar sein.
  • Verständlichkeit: Inhalte und Navigation müssen logisch strukturiert und leicht verständlich sein.
  • Robustheit: Die Website muss mit verschiedenen Technologien kompatibel sein, z. B. mit Screenreadern.

Die WCAG 2.1 sind die Grundlage für die Anforderungen des BFSG und helfen Unternehmen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig eine bessere Nutzererfahrung zu bieten.

Meine Leistungen für Sie:

  • Barrierefreiheits-Check: Ich prüfe Ihre Website auf BFSG-Konformität
  • Optimierung nach WCAG 2.1: Umsetzung aller Barrierefreiheits-Standards
  • SEO-Boost: Barrierefreie Websites ranken besser bei Google
  • Online-Shop-Anpassungen: WooCommerce, Shopify & mehr

Handeln Sie frühzeitig & sparen Sie Kosten!
Ab 2025 müssen viele Websites überarbeitet werden. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist – sichern Sie sich jetzt meine Unterstützung!

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FAQ-Bereich

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Warum sollte ich JETZT handeln?2025-02-10T16:23:40+01:00

Je früher Sie sich um die Barrierefreiheit Ihrer Website kümmern, desto günstiger wird die Umsetzung. Abmahnungen und kurzfristige Anpassungen können teuer werden.

Was passiert bei Nichteinhaltung?2025-02-10T16:23:25+01:00

Nicht barrierefreie Websites können abgemahnt werden. Es drohen Bußgelder und Umsatzverluste, da immer mehr Nutzer auf barrierefreie Alternativen ausweichen.

Wer ist betroffen?2025-02-10T16:23:04+01:00

Alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Besonders betroffen sind Webshops, Banken, Softwareanbieter, Telekommunikation & Behörden.

Was ist das Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit (BFSG)?2025-03-08T09:08:27+01:00

Das BFSG verpflichtet Unternehmen, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Websites, Online-Shops und digitale Services müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

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